Heute soll es bei uns um einen steuerlichen Aspekt gehen, die Kleinunternehmerregelung. Aber keine Angst, wir halten es kurz, knapp und vor allem informativ.

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E-Commerce ist die Unternehmensgründung einfach wie nie. Systeme wie Shopify ermöglichen die Erstellung eines Onlineshops innerhalb weniger Tage, für gewöhnlich sind dazu noch nicht einmal Programmierkenntnisse von Nöten!

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Gründer neben der Erstellung einer eigenen Verkaufsplattform mit einer Reihe weiterer Dinge konfrontiert sind: Vor allem steuerrechtliche Themen wirken oft wie ein Dickicht aus Normen und Gesetzen, das viele davon abhält, endlich den Sprung ins Unternehmertum zu wagen.

Falls du auch zu dieser Gruppe gehörst, haben wir eine gute Nachricht für dich: Unter den zahlreichen Regelungen finden sich einige Vereinfachungen, die Gründern das Leben spürbar erleichtern können. Eine davon ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die vor allem für diejenigen Sinn macht, die nebenbei Geld verdienen wollen. In diesem Beitrag wollen wir dir deshalb alles Wissenswerte rund um die Kleinunternehmerregelung näherbringen.

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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung des Finanzamts. Sie befreit Unternehmer von der Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer, was den steuerlichen und bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Die gesetzliche Grundlage bildet §19 UstG. Damit du die Regelung nutzen kannst, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, die wir dir im Folgenden noch genauestens erläutern werden.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile:

  • Dadurch, dass du keine Mehrwertsteuer ausweisen musst, ergibt sich für dich ein Preisvorteil gegenüber der Konkurrenz.

  • Normalerweise müssen Unternehmen die zu erwartende Umsatzsteuer jeden Monat beim Finanzamt vormelden. Dass diese Pflicht für dich entfällt, sorgt für eine Reduzierung der Bürokratie.

Nachteile:

  • Dafür, dass man Kleinunternehmern die Vormeldepflicht erlässt, besitzen diese im Gegenzug auch nicht die Möglichkeit des sog. Vorsteuerabzugs. Wenn du Waren für dein Unternehmen einkaufst, darfst du dir die Umsatzsteuer daher nicht vom Finanzamt zurückholen.

Für wen eignet sich die Kleinunternehmerregelung?

Kleinunternehmerregelung Theme-Bild

Aus den Vor- und Nachteilen ergeben sich auch ein Stück weit die Anwendungsgebiete für die Kleinunternehmerregelung. Grundsätzlich kommt sie vor allem für Unternehmer infrage, die einen vorsichtigen Start in die Selbstständigkeit wagen und/oder ihr Unternehmen nebenberuflich betreiben wollen.

Zudem sollten Kleinunternehmer tendenziell eher an B2C-Kunden verkaufen, da sich nur dann ein echter Preisvorteil aus dem Wegfall der Umsatzsteuer ergibt. B2B-Kunden könnten sich diese ohnehin durch den Vorsteuerabzug zurückholen. Da du als Kleinunternehmer selbst nicht vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen kannst, sollte dein Wareneinsatz möglichst gering sein, da dir ansonsten sehr hohe Kosten entstehen. Hier ist Dropshipping ein ideales Geschäftsmodell, weil du nur dann Produkte abnehmen musst, wenn diese auch tatsächlich bestellt werden und beispielsweise keine Lagerkosten anfallen.

Kleinunternehmerregelung: Welche Nutzungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht an eine Rechtsform gebunden, auch Freiberufler können die Umsatzsteuerbefreiung für sich nutzen. Um das zu ermöglichen, müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein.

  • Es gilt eine Kleinunternehmer-Freigrenze: Demnach dürfen 22.000 EUR Umsatz im abgelaufenen Kalenderjahr nicht überschritten worden sein.

  • Zudem muss der zu erwartende Umsatz im kommenden Jahr unterhalb von 50.000 EUR liegen.

Die Kleinunternehmerregel bei Gründung

Du kannst bereits bei der Gründung deines Unternehmens geltend machen, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Dafür musst du beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, dass deine Umsätze 22.000 EUR im Gründungsjahr und 50.000 EUR im zweiten Jahr nicht überschreiten werden.

Sollte das doch der Fall sein, gilt für dich automatisch die Regelbesteuerung.

Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung

Grundsätzlich ist ein Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung möglich, sofern die beiden Umsatzgrenzen eingehalten sind. Allerdings erhalten Unternehmen, die bei Gründung bewusst auf die Kleinunternehmerregel verzichtet haben, eine 5-Jahres-Sperre, die ihnen den Wechsel untersagt.

Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Umsatzgrenzen die Bruttoumsätze (inklusive MwSt.) herangezogen, was ein Überschreiten der Grenzen wahrscheinlicher macht.

Steuererklärung als Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmen müssen eine Steuererklärung abgeben. Die gute Nachricht: Abgesehen von der Umsatzsteuerpflicht entfallen auch einige andere Steuerlasten, beispielsweise die Gewerbesteuer, deren Freigrenze (24.500 EUR vom Jahresgewinn) Kleinunternehmer niemals erreichen werden. In den allermeisten Fällen fällt auch keine Lohnsteuer an, da Kleinunternehmen aufgrund eines geringen Budgets nur selten Angestellte beschäftigen.

Sehr wahrscheinlich wirst du jedoch Einkommenssteuer zahlen müssen, da sich diese aus insgesamt sieben Einkunftsarten zusammensetzt. Wenn du beispielsweise noch Lohn aus einem Angestelltenverhältnis beziehst, musst du dies auch in deiner Steuererklärung als Kleinunternehmer geltend machen. Da für die Einkommenssteuer im Jahr 2023 nur ein Freibetrag in Höhe von 9.984 EUR gilt, wirst du diese ziemlich sicher zahlen müssen.

EÜR für Kleinunternehmer

Die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die wohl wichtigste Anlage bei der Steuererklärung für Kleinunternehmer. Bei dieser werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, auf die Art wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt.

Bereits seit 2017 erfolgt die EÜR ausschließlich online über ELSTER. ELSTER ist das digitale Portal des Finanzamtes, das eine papierlose Steuererklärung ermöglicht.

Auch Kleinunternehmen müssen Rechnungen schreiben

Auch wenn für dich keine doppelte Buchführungspflicht gilt, musst du als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben, wenn du Produkte oder Dienstleistungen verkaufst. Der Gesetzgeber hat klar definiert, welche Angaben eine korrekte Rechnung enthalten muss.

  1. Name und Anschrift des Kleinunternehmers
  2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  3. Deine Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. Das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum
  5. Eine Rechnungsnummer
  6. Menge und Art verkauften Produkt / den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung
  7. Den monatsgenauen Liefer- oder Leistungszeitraum (Dies kann durch den Hinweis ersetzt werden, dass das Liefer- / Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt)
  8. Ein Verweis auf die Nutzung der Umsatzsteuer
  9. Gilt nur bei grundstücksbezogenen Leistungen: Ein Hinweis auf die zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht von (privaten) Leistungsempfängern.

Rechnungsvorlage Kleinunternehmer

Wir haben dir eine beispielhafte Musterrechnung erstellt, die du für dein Kleinunternehmen abwandeln und nutzen kannst. [Musterrechnung herunterladen]

Kleinunternehmerregelung: Fazit

Aufgrund der relativ niedrigen Umsatzgrenze richtet sich die Kleinunternehmerregelung eher an Gründer, die ihr Unternehmen im Nebenerwerb betreiben wollen. Vollzeit-Unternehmer werden hingegen nur selten von der Sonderregelung profitieren. Für diejenigen, die sie nutzen können, bietet die Kleinunternehmerregelung aber eine spürbare Vereinfachung der buchhalterischen Pflichten. Im B2C-Bereich, zu dem das Dropshipping naturgemäß zählt, entsteht dir sogar ein echter Preisvorteil gegenüber deiner Konkurrenz, da du keine 19 Prozent Umsatzsteuer auf deine Produkte aufschlagen musst.

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