Bei der Existenzgründung beruht kaum ein Unternehmen auf einem großen Betriebsvermögen, beschäftigt eine Vielzahl von Mitarbeitern oder erzielt gar hohe Umsätze und Gewinne. Wenn du ein Unternehmen gründen möchtest, kommst du um das Gewerbe anmelden nicht herum. Wenn du allerdings allein oder mit wenigen Personen als Partner ein Unternehmen gründen und aufbauen möchtest, kannst du ein Kleingewerbe anmelden. Diese Anmeldung ist vergleichsweise einfach. Die Kosten für einen Gewerbeschein betragen je nach Firmensitz im Regelfall zwischen 16 und 30 Euro. Bei vielen Ämtern ist inzwischen die Gewerbeanmeldung über einen Online-Vordruck möglich. Wichtig ist, dass vor der Anmeldung mögliche Genehmigungen bereits vorliegen sollten. 

In diesem Beitrag erfährst du, wie du ein Kleingewerbe anmelden kannst und welche Entscheidungen du bereits im Vorfeld treffen solltest.

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Was ist ein Kleingewerbe?

Als Gewerbe wird im Allgemeinen eine unternehmerische und eigenverantwortliche Tätigkeit bezeichnet. Ein Kleingewerbe unterliegt wegen seines geringen Umfangs grundsätzlich nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB), sondern vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es handelt sich um ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Damit ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht notwendig. Wenn du als Kleingewerbetreibender zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Status eines Kaufmanns erfüllen solltest, musst du eine Handelsregistereintragung vornehmen.  

Im Regelfall handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das keinen Umsatz von mehreren Hunderttausend Euro generiert. Das bedeutet auch, dass für ein Kleingewerbe erst oberhalb eines Umsatzes von 500.000 Euro oder bei einem Gewinn von mehr als 50.000 Euro im Jahr ein Jahresabschluss erstellt werden muss. Sollten diese Grenzen nicht überschritten werden, reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung vollkommen aus. Oberhalb dieser Grenze führt man als Selbstständiger kein Kleingewerbe mehr und unterliegt der erweiterten Buchführungsspflicht des HGB.  

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Damit der buchhalterische Aufwand in der Startphase eines Unternehmens so gering wie möglich gehalten werden kann, entscheiden sich viele Existenzgründer für diese Form der Selbstständigkeit. 

Wenn du prüfen möchtest, ob es sich bei deinem geplanten Unternehmen um ein Kleingewerbe handelt, kannst du dir folgende Fragen stellen:  

Handelt es sich bei der Unternehmung um ein Gewerbe? 

Als Gewerbe wird eine selbstständige, auf Gewinne ausgerichtete Tätigkeit bezeichnet.  

Erfüllst du die Kaufmannseigenschaften laut §1 HGB? 

Die ersten Paragraphen des Handelsgesetzbuches definieren, was ein Handelsgewerbe ist und wer dadurch als Kaufmann gilt.  

Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben? 

Du kannst ein Kleingewerbe generell nur als Einzelunternehmen oder GbR gründen. Für alle anderen Rechtsformen ist ein Eintrag in das Handelsregister nötig. Sie erfüllen somit die Kaufmannseigenschaften und können kein Kleingewerbe sein.  

Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Definition als Kleingewerbe haben, sind unter anderem die Branche, die Anzahl der Mitarbeiter, das Betriebsvermögen oder das Kreditvolumen.  

Solltest du dir nicht sicher sein, ob du als Kleingewerbetreibender eingestuft wirst, lohnt es sich immer, nachzufragen. Damit bist du auch der sicheren Seite und kannst dich sorglos in die Unternehmensgründung stürzen. Stellen, die dir unter anderem Auskunft darüber geben können, sind z.B. ein Steuerberater, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder auch das Finanzamt.  


Bei einer Existenzgründung führt der Weg oft zum Kleingewerbe anmelden.

Der Unterschied zum Kleinunternehmer

Gern werden Kleinunternehmer im gleichen Atemzug wie Kleingewerbetreibende genannt. Die Begriffe werden häufig als Synonyme verwendet, was schnell zu Missverständnissen führen kann. Denn: Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind nicht das gleiche.  

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Das Kleinunternehmen wird anhand von bestimmten jährlichen Umsätzen definiert. Deutlich wird der Unterschied auch, wenn man betrachtet, welche Rechtsformen für die beiden Formen in Frage kommen. Ein Kleingewerbe kannst du nur mit den Rechtsformen Einzelunternehmen oder GbR gründen. Ein Kleinunternehmen kann mit jeder Rechtsform (auch von Freiberuflern) gegründet werden.  

Lesetipp: Wie du ein Kleinunternehmen gründen kannst, zeigen wir dir in diesem Beitrag.  

Für dich ist dabei wichtig zu wissen: Auch als Kleingewerbetreibender kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. So musst du keine Umsatzsteuer abführen. Als Inhaber eines Kleingewerbes bist du jedoch nicht automatisch umsatzsteuerbefreit. 

Die Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Der Schritt in die Selbstständigkeit führt zu Beginn also häufig über das Kleingewerbe. Egal, ob du dich als Gründer bewusst für diese Option entscheidest oder nicht.  

Für die Unternehmensplanung ist es entscheidend, abzuwägen, ob es für dich sinnvoll ist, ein Kleingewerbe anzumelden. Ob ein Kleingewerbe für dich in Frage kommt, ist von einigen Faktoren abhängig. Dir sollte jedoch bewusst sein, dass du nach deiner Kleingewerbe Anmeldung als Geschäftsführer agierst und deinen Betrieb nach außen vertrittst.  

Ein Kleingewerbe anmelden lohnt sich in der Hinsicht, dass die Anmeldung insgesamt sehr einfach, schnell und kostengünstig funktioniert. Für die Gründung brauchst du kein Startkapital und deine Buchhaltung kannst du mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung nachweisen. Außerdem kannst du dir häufig die Gewerbesteuer aufgrund des Freibetrages ersparen.  

Zu den Nachteilen zählen vor allem die Einschränkungen bei der Wahl der Rechtsform und die Einschränkungen hinsichtlich auf den Umsatz und den Gewinn. Auch bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung gelten einige Einschränkungen. Ein Kleingewerbe muss stets mit Vor- und Zunamen bezeichnet werden. Der erlaubte Zusatz darf nicht firmenähnlich wirken. Ein Risiko ist auch, dass ein Kleingewerbetreibender wie ein Einzelunternehmer immer mit seinem Privatvermögen haftet.  

Lesetipp: Den ultimativen Leitfaden zum Unternehmen gründen findest du in diesem Beitrag.  

Schritt-für-Schritt dein Kleingewerbe anmelden 

Hast du alle Optionen gegeneinander abgewogen und dich dazu entschlossen, dass du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann wirst du feststellen, dass dieser Prozess verhältnismäßig einfach ist.  


Wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, solltest du einige Schritte beachten, damit du mit deinem Unternehmen auf der sicheren Seite bist.  

Schritt 1: Mögliche Genehmigungen und andere Nachweise einholen 

Einige Gewerbe verlangen zwangsweise nach speziellen Nachweisen und Genehmigungen. Dazu gehört beispielsweise die Handwerkskarte oder die Gaststätten-Konzession.  

Damit du Warte- und Bearbeitungszeiten vermeiden kannst, solltest du bereits vor deiner Anmeldung alles besorgen, was du benötigst. 

Schritt 2: Wähle eine Rechtsform aus 

Als Kleingewerbetreibender hast du nur die Wahl zwischen Einzelunternehmen und GbR. Dieser Schritt ist demzufolge schnell erledigt.  

Schritt 3: Der Weg zum Gewerbeamt 

Zum Kleingewerbe anmelden benötigst du einen Gewerbeschein. Um ihn zu erhalten, musst du dich an das für dich zuständige Gewerbeamt wenden. Das kannst du entweder persönlich oder online erledigen.  

Schritt 4: Fülle deinen Gewerbeschein aus und sende ihn ab 

Auf dem Gewerbeschein musst du verschiedene Angaben zu deiner Person und deinem Unternehmen machen. Unter anderem verlangt das Gewerbeamt Informationen zu deinem Namen, deiner Wohnanschrift, deinen Kontaktdaten, der Anschrift deines Kleingewerbes, dem Firmennamen deines Kleingewerbes, deinen Kontodaten und deiner Rechtsform.  

Entscheidend ist, dass du in diesem Formular keine Handelsregisternummer angibst. So wird klargestellt, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt.  

Wenn das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt ist, musst du es dem Gewerbeamt übermitteln. Das funktioniert entweder persönlich, postalisch, per Fax oder in wenigen Fällen auch auf elektronischem Wege.  

Schritt 5: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus 

Das Gewerbeamt leitet deine Daten automatisch an das Finanzamt weiter. Meist meldet sich das Finanzamt automatisch, um dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuzusenden und eine Steuernummer auszuhändigen.  

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Schritt 6: Die Betriebsnummer 

Über das Arbeitsamt erhältst du als Kleingewerbetreibender eine Betriebsnummer. Diese ist allerdings nur notwendig, wenn es Angestellte im Betrieb gibt. Die Betriebsnummer ist wichtig, damit alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse gemeldet werden können und die Sozialversicherung rechtskonform geregelt werden kann.  

Schritt 7: Der Beitritt zur IHK oder HWK 

Wer nicht als Freiberufler, Landwirt oder Handwerker agiert, muss der IHK beitreten. Die IHK meldet sich häufig direkt bei dem Kleingewerbetreibenden, sobald die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist.  

Handwerker müssen sich hingegen an die HWK wenden und dort klären, ob das gemeldete Kleingewerbe in die sogenannte “Handwerksrolle” eingetragen wird.  

Schritt 8: Die Berufsgenossenschaft 

Die letzte wichtige Adresse auf dem Weg zum Kleingewerbe anmelden ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Innerhalb einer Woche nach Gründung des Kleingewerbes muss dort die Eintragung erfolgen. 

Kleingewerbe anmelden und das Thema Steuern

Auch als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, Steuern zu zahlen. Dazu zählen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Bis zu der Freigrenze von 24.500 Euro jährlich ist es jedoch für das Kleingewerbe nicht notwendig, steuern für das Gewerbe, also die Gewerbesteuer zuzüglich zur Einkommensteuer, zu zahlen. Über dieser Grenze ist auch diese Zahlung erforderlich. Die Umsatzsteuer muss nur dann abgeführt werden. Wenn das Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt. Als Inhaber eines Kleingewerbes bist du sozialversicherungsfrei.  

Kleingewerbe anmelden und Steuern - Tabelle mit Rechner
Auch als Kleingewerbetreibender stehst du in der Pflicht, Steuern abzuführen.  

Kleingewerbe anmelden: Fazit

Durch die Gründung eines Kleingewerbes kannst du eine unkomplizierte Möglichkeit nutzen, eine eigene Existenz aufzubauen. Vor allem die vereinfachte Buchführung sorgt dafür, dass das Kleingewerbe als vorteilhafte Option unter Gründern gilt.

Trotzdem sollten dir die Einschränkungen hinsichtlich der Namensgebung oder in Aussicht auf deinen Umsatz und Gewinn bewusst sein. Außerdem reduzieren die weniger strengen Vorschriften nicht das unternehmerische Risiko – vor allem, weil Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen haften.  

Diese Möglichkeit der Gewerbeanmeldung ist also nicht immer die optimale Entscheidung. Wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst, solltest du dich am besten von einem Profi beraten lassen. So gehst du auf Nummer sicher, damit deinem letzten Schritt ins Abenteuer Selbstständigkeit nichts mehr im Weg steht. 

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